Immer wieder werde ich fragend angeschaut, wenn Skipper von Nachbarliegern in Marinas sehen, dass ich Eintragungen in meinem Schiffstagebuch (Logbuch) vornehme.
Viele Skipper meinen, das Führen eines Logbuchs sei nur auf Berufsschiffen verpflichtend.
Diese Annahme ist jedoch falsch!
Der einzige Unterschied zwischen der Berufsschiffahrt und Yachten ist, dass das Logbuch einer Yacht nicht an ein bestimmtes Muster gebunden ist.
Die Grundlage zur Verpflichtung eines Logbuchs bei Berufsschiffen ergibt sich aus der Schiffssicherheitsverordnung, die jedoch im Grunde auch für Yachten gilt!
Das Schiffstagebuch gilt als Beweis einer sachgemäßen Schiffsführung und kann damit auch als Beweismittel vor einem Gericht oder auch einer Versicherung gegenüber dienen.
Daher ist es sehr wichtig, dass das Logbuch konsequent – und nicht nur „sporadisch“ – geführt wird.
Alle Eintragungen müssen daher der Wahrheit entsprechen und eindeutig sein.
Aus diesem Grund dürfen weder Seiten aus einem Logbuch entfernt – noch dürfen Radierung vorgenommen werden.
Fehlerhafte Eintragungen dürfen jedoch durchgestrichen werden, die ursprüngliche Eintragung muss allerdings dabei noch leserlich bleiben.
Wenn man nachträgliche Eintragungen vornehmen muss, so müssen diese als solche eindeutig gekennzeichnet werden.
Es reicht nicht nur, ein Logbuch zu führen – es muss sogar 3 Jahre aufbewahrt werden!
Welche Eintragungen müssen (unter anderem) vorgenommen werden?
- Yachtdaten:
Name
Heimathafen
Eigner
MMSI
Rufzeichen - Namen von Skipper, Crew und Mitsegler
- Wacheinteilung
- gebunkerte Mengen: Treibstoff und Trinkwasser
- Auslaufhafen mit Datum und Uhrzeit
- Beobachtungen von:
Wind
Wetter
Strom
Wetterberichte - gesteuerte Kurse, Kursänderungen (mit Uhrzeit)
- Geschwindigkeit
- zurückgelegte Seemeilen
- erreichte Wegpunkte
- Segelführung
- Wachwechsel
- Betriebsstunden des Motors
- Schäden:
- Havarien: Grundberührungen, kritische Begegnungen oder gar Zusammenstöße mit Gegenständen/Schiffen
- alle Beobachtungen, die von allgemeinem Interesse für die Schifffahrt sein könnten.
Im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung/Gerichtsverhandlung sollte anhand der Logbucheintragungen der gesamte Törn mit allen Besonderheiten nachvollziehbar sein!
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