Auf dieser Seite erhältst Du eine Übersicht über die wichtigsten Charter-Versicherungen und über deren Hintergründe.

Wichtige Unterscheidungen:

Kautionsversicherung:

Wird die Yacht während des Segeltörns beschädigt, ist die Chartergesellschaft berechtigt, die geleistete Kaution ganz oder teilweise einzubehalten. Diese Garantieversicherung für Charter-Kautionen deckt dieses finanzielle Risiko ab.

Bei der Kautionsversicherung gibt es bei der von mir empfohlenen Versicherung keine (!) Selbstbeteiligung.
Diese Versicherung leistet bei Schäden an der von Dir gecharterten Yacht, z.B. bei

  • Lackkratzer,
  • Segel-,
  • Motor-,
  • Getriebeschäden oder
  • Verlust eines Fenders
  • etc.

Skipper-Haftpflichtversicherung:

Deckt Schäden an einer Charteryacht ab, wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, Schadenersatzansprüche der Crewmitglieder untereinander, Sicherheitsleistungen im ausländischen Hafen und Ansprüche des Eigentümers bei Verlust von Chartereinnahmen.

Insassenunfallversicherung:

Deckt Unfälle ab, die der Skipper oder der Skipper und die Crew (basierend auf der Crewliste)  erlitten haben.

Reiserücktritt:

Kann der Skipper durch ein versichertes Ereignis  die Reise nicht antreten, werden die Kosten für den gesamten Charter-Segeltörn erstattet.
Wenn ein Crewmitglied die Reise die Reise nicht antreten kann, wird dessen Anteil erstattet.
Bei diesem Anbieter ist der Reiseabbruch immer mit abgesichert.

Auf Wunsch kann auch die Insolvenz des Charteryachtbetreibers mit abgesichert werden.

Hier kannst Du Dir nun  eine Übersicht verschaffen über alle

>>> Charterversicherungen